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Wie wird man Podologe?

Vom Gesetzgeber wurde eine 2-jährige Vollzeitausbildung oder eine 3-jährige Teilzeitausbildung mit einer hohen Anforderung an medizinisch-theoretisches Wissen und dem Nachweis aller erforderlichen praktischen Befähigungen festgelegt.

Voraussetzung ist mindestens Realschulabschluss. Am Ende der Ausbildung wird bei einer 1-tägigen praktischen Prüfung, bei einer 3-tägigen theoretischen Prüfung und einer 1-tägigen mündlichen Prüfung vom Regierungspräsidium das Wissen abgefragt. Nach bestandener Prüfung erhält man eine staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichung „Podologe“.

Mit dieser Erlaubnis und Erfüllung weiterer Sachkriterien kann man die Krankenkassenzulassungen beantragen und dann den Beruf ausüben.